7.1 Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Pressewart.
7 .2 Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500 € die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich ist. Ausnahme bilden Rechtsgeschäfte, die keinen Aufschub dulden, in diesem Fall entscheidet der Vorstand und unterrichtet unverzüglich den erweiterten Vorstand. Diese Zustimmung des erweiterten Vorstandes gilt nur für das Innenverhältnis.