Der erweiterte Vorstand hat die Aufgabe, über wichtige Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu beschließen.
Insbesondere ist er für folgende Aufgaben zuständig:

a) Aufstellung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr;
b) Beschlussfassung über die Streichung von Mitgliedern;
c) Beschlussfassung in-sonstigen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung auf Antrag des Vorstandes.