10.1 Der erweiterte Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes, sowie bis zu 12 weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden in gleicher Weise wie die Vorstandsmitglieder gewählt. Der erweiterte Vorstand kann bis zu zwei Mitglieder bestimmen.
10.2 Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter zwei Mitglieder des Vorstandes, anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.