12.1 In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
12.2 Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
Entlastung des Vorstandes
b) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes sowie der weiteren Mitglieder des erweiterten Vorstandes
d) Beschlussfassung über der Änderung der Satzung und der Auflösung des Vereins