5.1 Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
5.2 Der Beitrag wird einmal jährlich im Monat Januar durch Bankeinzug erhoben.
5.1 Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
5.2 Der Beitrag wird einmal jährlich im Monat Januar durch Bankeinzug erhoben.