4.1 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Geschäftsübergabe oder Austritt aus dem Verein.

4.2 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, die spätestens am 30. September zum Ende des laufenden Kalenderjahres dem Vorstand zu erklären ist.

4.3 Ein Mitglied kann durch Beschluss des erweiterten Vorstandes mit sofortiger Wirkung von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder von sonstigen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist.

4.4 Wenn ein Mitglied in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des erweiterten Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der erweiterte Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben.