3.1 Mitglied des Vereins kann jeder Gewerbetreibende, Freiberufliche oder jede öffentlich rechtliche Körperschaft sein, deren Sitz oder Niederlassung sich in Zetel befindet. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand über Ausnahmen.

3.2 Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag.

3.3 Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.