2.1 Zweck des Vereins ist es, die Leistungsfähigkeit der Zeteler Betriebe werbewirksam darzustellen, die Kontakte untereinander zu fördern und die Interessen der Mitglieder zu vertreten.

2.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Zetel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.